Einige beachtenswerte Anmerkungen zu diesem Gesetz:
BEI ALLEN VERKAUFS- UND VERMIETUNGSANNONCEN FÜR IMMOBILIEN WIRD AS ENERGIEETIKETT.
Das Königliche Dekret 232/2013 vom 5. April verlangt vom Eigentümer eines zu verkaufenden oder zu vermietenden Gebäudes, Wohnung oder sonstigen Räumilichkeit besagtes Zertifikat. Ausserdem muss das Energieeffizienzetikett bei jedem Verkaufs- oder Vermietungsangebot und -werbung für ein Haus oder Lokal vermerkt sein. Wenn ein Eigentümer seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, muss er das Energieetikett bei seinen Annoncen ausweisen. Auch die Immobilienfirmen müssen besagte Energiequalifikation bei den Gebäudeannoncen vorweisen. Das Zuwiederhandeln dieser Vorschriften wird als strafbare Handlung angesehen.
AUSNAHMEN
Als Ausnahmen werden Industrie- und landwirtschaftliche Gebäude, öffentliche geschützte Gebäude, Kultgebäude (Kirchen), Gebäude mit weniger als 50 Quadratmeter Nutzfläche, provisorische Bauten mit weniger als zwei Jahren vorhergesehener Dauer, Gebäude, die zur Renovierung oder zum Abriss erworben oder für weniger als vier Monate gemietet werden, behandelt.
QUALFIZIERUNG DER TECHNIKER ZUR AUSSTELLUNG DES ENERGIEZERTIFIKATS
Die gesetzliche Regelung bestimmt, dass die Techniker, die die Energiezertifizierung voermehmen können, Industireingenieure, Architekten, Baumeister, technische Industrieingenieure oder Techniker mit Berufsausbildung, letztere als technische Arbeitschilfe, sind.
EINGENSCHAFTEN DES ZERTIFIKATS
Das Zertifikat erlaubt die Qualitätsbestimmung des Hauses aus der Sicht der Energieersparnis. Das Etikett klassifiziert die Gebäude nach einem Schemma von A, der beste, bis G, der schlechtesten Bewertung. Eine gute Zertifizierung erlaubt festzustellen, wo sich unnötige Kosten bei installationen aufgrund schlechter Bedingungen oder Installationen ergeben, wodurch dem Eigentümer die Möglichkeit gegeben wird, die Qualität des Hauses, das er verkaufen oder vermieten möchte, zu verbessem.
GÜLTIGKEIT DES ZERTIFIKATS
Das Zertifikat hat eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren, wormit die Kosten auf ein Jahr gerechnet sehr niedrig sind. Die möglichen erzielbaren Einsparungen überwiegen die Kosten des Zertifikats bei Weitem.
STRAFBARKEIT BEI FEHLENDEM ZERTIFIKAT
Kein Zertifikat vorweisen zu können, bedeutet eine Straftat gegen das Verbraucherschutzgesetz wie auch gegen die Energieeffizienzzertifizierung. Die Strafen können je nach Schwere der Straftat bis zu 6.000 € betragen. Das das Energieetikett jedem Angebot oder Werbung zum Verkauf oder Vermietung beigefügt werden muss, können die Eigentümer zur Rechenschaft gezogen werden.
Wenn Sie weitere Information zum Energieffizienzzertifikat wünschen, rufen Sie uns unter der Telefonnummer +34 661 227 686 (Thomas Bollmann) oder senden Sie uns eine E-mail an orba@gpereto.com.